Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers Rückkehrberatung Seit dem 14.11.2016 befindet sich in Lebach beim Landesverwaltungsamt in der Zentralen Ausländerbehörde eine Rückkehrberatungsstelle, die allen Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive die Möglichkeit bietet, sich ...

  2. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch...

  3. In der Regel ist Ihre heimische Ausländerbehörde zuständig, wenn Ihr Besuch bei Ihnen wohnen soll. Es handelt sich nach §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes um eine förmliche Verpflichtungserklärung. Ihr Besucher kann diese dann bei der Visastelle als Finanzierungsbeweis oder Einladung vorlegen, damit das notwendige Visum beantragt werden kann.

  4. Eine Verpflichtungserklärung können Sie nur bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz in Deutschland abgeben. Dazu müssen Sie persönlich erscheinen und Ihre Unterlagen mitbringen. Die Adresse der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort finden Sie auf bamf.de. Sie brauchen einen Termin. Den können Sie in der Regel auf der Website der ...

  5. Verpflichtungserklärung. Unterbringungsmöglichkeiten. Register. Asylverfahren. Wie kann ich einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren? Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Die Ämter sind in der Regel persönlich, telefonisch, per E-Mail oder online erreichbar.

  6. Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Verantwortlich für den Inhalt. Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, dann werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines ausländischen Mitbürgers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er/sie selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.