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  1. Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als EU-Ratspräsidentschaft oder auch Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer ...

  2. Der Vorsitz im Rat wird von den EU-Mitgliedstaaten nacheinander in einem Turnus von sechs Monaten wahrgenommen. Während dieser sechs Monate leitet der Vorsitz die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates und trägt zur Kontinuität der Arbeit der EU im Rat bei.

  3. Der Vorsitz ist nicht gleichbedeutend mit dem Amt des Präsidenten des Europäischen Rates (derzeit Charles Michel). Was ist der Vorsitz also? Der Vorsitz wird einem Mitgliedstaat übertragen. Dieser Mitgliedstaat leitet – vertreten durch eines seiner Regierungsmitglieder – die Ratstagungen.

  4. Seit dem 1. Dezember 2019 ist der Belgier Charles Michel Präsident des Europäischen Rates. Inhaltsverzeichnis. 1 Hintergrund. 2 Präsidenten des Europäischen Rates seit 2009. 2.1 Herman Van Rompuy (2009–2014) 2.2 Donald Tusk (2014–2019) 2.3 Charles Michel (seit 2019) 3 Weblinks. 4 Einzelnachweise. Hintergrund.

  5. Als Vorsitzender der Gipfeltreffen wird auf jeweils zweieinhalb Jahre ein Präsident des Europäischen Rates gewählt, der ansonsten kein nationales politisches Amt innehaben darf.

  6. Charles Michel Präsident des Europäischen Rates. @charlesmichel. Österreich. Karl Nehammer Bundeskanzler. @karlnehammer. @nehammerkarl. Belgien. Alexander De Croo Premierminister. @alexanderdecroo. Bulgarien. Dimitar Glavchev Ministerpräsident. @Government.of.Bulgaria. Kroatien. Andrej Plenković Ministerpräsident. @AndrejPlenkovic.

  7. Präsident: Charles Michel. Gegründet: 1974 (informelles Forum), 1992 (offizieller Status), 2009 (offizielles EU-Organ) Standort: Brüssel, Belgien. Internetpräsenz: Europäischer Rat. Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder zusammen, um die politische Agenda der EU festzulegen.