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  1. Der Begriff Souveränität, deutsch auch „Staatshoheit“, wird im innerstaatlichen Recht und in der politischen Theorie verwendet, um die oberste Kompetenz zur Machtausübung im Innern eines Staates zu bezeichnen. Staatshoheit heißt also „Staatsgewalt innehalten“.

  2. Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen. Fremde Staaten dürfen sich nicht einmischen.

  3. 5. Juni 2023 · Die Souveränität eines Staates ist ein grundlegendes Prinzip der modernen politischen Ordnung. Sie ist Ausdruck der Unabhängigkeit eines Staates und seiner Fähigkeit, in inneren und äußeren...

  4. Der Begriff Souveränität legt die Unabhängigkeit aller Staaten und den Schutz vor Einmischung fest. Als sich die ersten Republiken von der Sowjetunion abspalten wollen, wird er in der Region relevant.

  5. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › SouveränitätSouveränität – Staatslexikon

    Souveränität im staats- und völkerrechtlichen Sinne. Bei der Beurteilung der als S. bezeichneten, rechtlichen Qualität der Staatsgewalt ist zwischen der S. nach innen und nach außen, zwischen Staats- und Völkerrecht zu differenzieren.

  6. Die Souveränität eines Staates besteht darin, dass er selbst entscheiden kann, was im Inneren sowie in den Beziehungen zu anderen Staaten geschehen soll. Der souveräne Staat hat die Macht, seine Gesetze und seine Regierungsform selbst zu bestimmen.

  7. Das Rechtslexikon. Souveränität. Höchste Entscheidungs- und Herrschaftsgewalt innerhalb eines Staates ( Hoheitsrechte) und nach außen ( Völkerrecht ). Im Absolutismus wurde der Fürst/König »von Gottes Gnaden« als Souverän anerkannt.

  8. de.m.wikipedia.org › wiki › SouveränSouverän – Wikipedia

    Unter einem Souverän versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In Demokratien hat regelmäßig das Staatsvolk diese verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Funktion – in repräsentativen Systemen in der Regel indirekt –, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt, zum Beispiel der König oder der Fürst.

  9. Innere Souveränität eines Staates bedeutet die „Zuerkennung der Letztentscheidungsbefugnis über Personen und Sachen auf dem staatlichen Hoheitsgebiet und über den Status der ihm zuzurechnenden natürlichen und juristischen Personen“ (z.B. Verfassungsautonomie oder Wahl des politischen Systems).

  10. 1. Macht und Recht, frei nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ohne dabei das Recht anderer zu verletzen. a) oberste Hoheitsgewalt eines Staates über seine inneren und auswärtigen Angelegenheiten. b) Recht einer Nation im Hinblick auf ihre Selbstbestimmung.