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  1. Ein Bezirksamt ist eine der Stadtverwaltung ( Senat) untergeordnete Verwaltungsbehörde in großen Städten wie Berlin, Hamburg auf der Ebene der Bezirke . In jedem Bezirk gibt es ein Bezirksamt. Dabei gilt: für das oberste Organ des Bezirks, also die Bezirksregierung (Bezeichnung, Funktion und Zusammensetzung kann in anderen Städten abweichen):

  2. Das Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks. Ihm obliegt gemäß § 36 BezVG die allgemeine behördliche Tätigkeit einschließlich der Vertretung des Landes Berlin in Angelegenheiten seines Bezirks. Dies betrifft z. B. den Erlass von Bescheiden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

  3. Der Bezirk Mitte ist in Berlin. In diesem Bezirk leben und arbeiten Menschen. Dort gibt es Geschäfte und Firmen. Für diesen Bezirk wird Politik vor Ort gemacht. Das passiert im Bezirksamt. Im Bezirksamt ist nicht nur die Verwaltung vom Bezirk. Mit dazu gehören auch die Politiker und Politikerinnen. Zum Beispiel:

  4. Das Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks. Es gilt das Kollegialprinzip, die Mitglieder führen die Geschäfte ihres Bereichs daher nicht in eigenem Namen, sondern im Namen des Bezirksamtes. Meinungsverschiedenheiten zwischen Bezirksamtsmitgliedern werden vom Bezirksamt, d. h. in einer Sitzung des Bezirksamtes, entschieden. Nach ...

  5. de.wikipedia.org › wiki › BezirkBezirk – Wikipedia

    Der deutsche Begriff Bezirk (von mittelhochdeutsch zirc aus lateinisch circulus ‚Kreis‘, Abkürzungen: Bez./Bz.) bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich, eine Region, insbesondere aber eine hierarchische Gliederungstufe der Verwaltungsgliederung. In der Abgrenzung bzw. Gegenüberstellung der Begriffe ‚Kreis‘ und ‚Bezirk‘ gibt es historische und regionale Unterschiede.

  6. § 36 Aufgaben des Bezirksamts. Absatz 1: Das Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks. Es gibt sich eine Geschäftsordnung.

  7. 30. Sept. 2023 · § 34 Zusammensetzung des Bezirksamts Absatz 1: Das Bezirksamt besteht aus der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten, von denen eine oder einer zugleich zur stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin oder zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt wird ...