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  1. Landesbehörden sind in Deutschland die von einem Land errichteten Behörden . Inhaltsverzeichnis. 1 Hierarchie und Aufbau. 2 Verwaltungsstufen. 3 Besonderheiten. 3.1 Baden-Württemberg. 3.2 Bayern. 3.3 Sachsen. 3.4 Sachsen-Anhalt. 4 Literatur. 5 Einzelnachweise. Hierarchie und Aufbau. Die Landesbehörden sind hierarchisch organisiert:

  2. 7. Nov. 2023 · Eine Behörde ist ein Organ einer Verwaltung und deshalb gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt, außenwirkende Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durchzuführen...

  3. Landesbehörden spielen in Deutschland eine entscheidende Rolle für die Verwaltung und Umsetzung landesspezifischer Gesetze und Vorschriften. Als Teil der öffentlichen Verwaltung sind sie verantwortlich für eine Vielzahl von Aufgaben, von Bildung über Umweltschutz bis hin zur Straßenverkehrsordnung.

  4. Die Landesverwaltung bzw. Senatsverwaltung (in den Stadtstaaten) ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Behörden und Verwaltungsträger der Länder ausgeübt wird. Die Landesverwaltung ist bei den Landesregierungen angesiedelt.

  5. Behörden der mittelbaren Landesverwaltung sind die Kommunen und andere Einrichtun­gen, wie etwa Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

  6. Untere Landesbehörden sind u.a. die Polizeibehörden oder die Schulämter. Öffentliche Einrichtungen und Landesbetriebe erweitern die Verwaltungslandschaft des Landes. Einrichtungen sind das aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums z.B. die Fortbildungsakademie, Institut der Feuerwehr und die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung.

  7. Die Landesbehörden sind ebenso wie die Verwaltung des Bundes in Ebenen gegliedert. Oberste Landesbehörden sind der Ministerpräsident, dessen Behörde in den Flächenstaaten Staatskanzlei heißt, und die Landesministerien (in Berlin und Bremen Senatsverwaltungen, in Hamburg Fachbehörden).