Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 8. Juni 2015 · Die Deutsche Anwalt­auskunft hat sich die Rechtstlage angeschaut und erklärt die Schuldfrage bei Auffahr­un­fällen. Es ist ein Klassiker unter den Verkehrs­rechts­mythen: Wer auf das voraus­fahrende Fahrzeug auffährt, hat Schuld. Eine Vermutung, die zunächst einleuchtend klingt.

    • Anscheinsbeweis: Der Auffahrende Hat Schuld
    • Bremsen Wegen Tier auf Der Straße
    • Vollbremsung Aus heiterem Himmel
    • Bremslichter Des Vordermannes Defekt
    • Spurwechsel Ging Voraus
    • Abbremsen Vor Ampel
    • Fahrschulauto Voraus
    • Massenkarambolage
    • Vorsicht bei Anhängerkupplung

    Bei einem Auffahrunfall geht man aufgrund des sogenannten Anscheinsbeweises davon aus, dass der Auffahrende Schuldhat, weil er: 1. den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vorfahrer nicht eingehalten, 2. seine Fahrgeschwindigkeit nicht angepasst hat oder 3. unaufmerksam oder abgelenktwar. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vorfahrende ohne triftigen...

    Das Landgericht Duisburg hat bei einem Auffahrunfall entschieden, bei dem der Vorausfahrende plötzlich wegen eines Vogels auf der Fahrbahn gebremst hatte. Das Landgericht kam hier zu einer Haftungsverteilung von 70 zu 30 Prozent. Generell wird bei Kleintieren auf der Straße kein triftiger Grund für das Abbremsen angenommen: Auch das Bremsen wegen e...

    Aber auch bei einer grundlosen Vollbremsung kann der Hintermann mithaften. So entschied es das Landgericht Saarbrücken: Als Autofahrer müsse man grundsätzlich nicht mit einer plötzlichen Vollbremsung auf freier Strecke rechnen. Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes diene jedoch gerade dazu, durch rechtzeitiges Bremsen ein Auffahren zu vermeiden. ...

    Die Haftung des Auffahrenden kann allerdings dadurch ausgeschlossen oder vermindert sein, dass die Bremslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht funktionieren.

    Ähnlich verhält es sich bei einem vorherigen Spurwechsel: In einem solchen Fall kann sogar von einer 100-prozentigen Haftung des Vorfahrers ausgegangen werden, wenn z.B. der Vordermann infolge eines Überholvorganges kurz vor dem Hintermann einschert.

    Kommt ein Fahrzeug zum Stillstand, weil die Ampel von Grün auf Gelb umschaltet, liegt nach der Rechtsprechung ein verkehrsgerechtes Abbremsenvor. Der Hintermann muss den gesamten Schaden allein tragen, da er beim Umschalten der Ampel mit einem plötzlichen abrupten Bremsen des Vorausfahrenden rechnen muss.

    Auch beim Auffahren auf ein Fahrschulauto trifft den Hintermann die Schuld: Jeder Verkehrsteilnehmer, der einem Fahrschulfahrzeug folgt, muss mit plötzlichen und sonst nicht üblichen Reaktionen rechnen und seine Fahrweise darauf einstellen, urteilte das Landgericht Saarbrücken. Das grundlose Abbremsen oder auchAbwürgen des Motors gehöre zu den typi...

    Bei Massenunfällen ist es oft unmöglich, den Unfallhergang eindeutig nachzuvollziehen. Deshalb greifen hier andere Regeln bei der Schadensregulierung als bei einem normalen Unfall. Die meisten Versicherungen regulieren seit 2015 freiwillig nach einem vereinfachten Verfahren. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei den ganzen Schaden ...

    Eine vorhandene Anhängerkupplung kann beim Auffahrunfall den Schaden an beiden Fahrzeugen vergrößern. Aufgrund dessen kann eine abnehmbaren Anhängerkupplung, die nicht demontiert wurde, zu einer Mithaftung des Vordermannes führen. Dieser Einwand wurde bislang zwar noch nicht von den Gerichten entschieden. Eine Anhängerkupplung sollte – sofern mögli...

  2. 27. Feb. 2024 · Der Satz „Wer auffährt, hat Schuld“ basiert auf dem sogenannten Anscheinsbeweis: Eine auf Erfahrungswerte basierende Beweisführung. Gemäß § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt: (1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es ...

  3. Hat bei einem Auffahrunfall immer der Auffahrende Schuld? Nein. Wir klären, wann Ihr Vordermann eine Teilschuld erhält. Alle Informationen im Überblick!

  4. 20. Okt. 2020 · Eine verbreitete Annahme bei der Suche nach Unfallursachen lautet: Wer auffährt, hat Schuld. Doch diese schlichte These gilt längst nicht in allen Fällen. Juristisch trägt derjenige die Schuld an einem Unfall, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen Verkehrsregeln verstößt und dadurch den Unfall verursacht. Eine gesetzliche ...

  5. Wer auffährt, hat Schuld? Der Mythos hält sich hartnäckig, dass immer das auffahrende Auto Schuld an einem Auffahrunfall hat. Das ist jedoch nicht automatisch der Fall. Wer Verantwortung und damit auch die Kosten bei einem Auffahrunfall trägt, erfahren Sie hier.

  6. 21. Juli 2023 · Der Mythos „Wer auffährt, hat Schuld.“ entspringt aus dem, im Verkehrsrecht geltenden, gleichlautenden Grundsatz. Es gilt insoweit der sog. Anscheinsbeweis.