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  1. Vor 5 Tagen · Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.

  2. Seit dem Jahre 2000 gilt für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern das Geburtsortprinzip ( ius soli ). Dazu muss mindestens ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.

  3. Generell haben Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bereits nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland einen...

  4. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und...

  5. In der Regel müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben: Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland. Sie können Ihre Identität nachweisen. Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.

  6. Damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, müssen Klara oder der Vater des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt ihres Kindes stellen.

  7. Im Jahr 2022 haben sich 168.545 Menschen in Deutschland einbürgern lassen - das sind gerade einmal 3,1 Prozent der seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen. Hier findet man die Einbürgerungsstatistik des Statistischen Bundesamts.