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  1. Einfach ausgedrückt gehört eine kreisfreie Stadt keinem Landkreis an, sondern erfüllt dessen Aufgaben gleich selbst. Das Gegenteil ist die kreisangehörige Gemeinde. Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt in Deutschland damit staatsfrei (Vollkommunalisierung).

  2. Die Gemeinden lassen sich weiter unterscheiden in kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte. Die Große Kreisstadt stellt einen Sonderfall einer kreisangehörigen Gemeinde dar. Das keiner bayerischen Gemeinde zugewiesene Gebiet ist gemeindefrei (Art. 10a Abs. 1 GO).

  3. In Schleswig-Holstein bestimmen die Kreise in ihren Hauptsatzungen die Kreisstadt. Nicht zu verwechseln ist der Begriff „Kreisstadt“ mit dem Begriff „Stadtkreis“. Letzterer bezeichnet heute eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg.

  4. Kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg: Stadtkreise) haben als Gemeinden genügend EinwohnerInnen und Verwaltungskraft, um sowohl die Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde als auch die Aufgaben eines Kreises zu übernehmen. Sie gehören keinem Landkreis an und sind somit „kreisfrei“.

  5. 26. Apr. 2010 · Eine kreisfreie Stadt ist halt eine Stadt, die keinem Landkreis angehört. Stadtkreis ist eine veraltete Bezeichnung dafür. Eine Kreisstadt ist hingegen die Stadt, in der sich der Verwaltungssitz der Kreises befindet. Die Kreisstadt vom Rhein-Sieg-Kreis ist beispielsweise Siegburg.

  6. Unter den Kommunen lässt sich zwischen den Gemeinden, den kreisfreien Städten, den kreisangehörigen Städten und den Landkreisen unterscheiden. Kreisfreie Städte (oder Stadtkreise) sind in der Regel Großstädte oder größere Mittelstädte. Nur in BY, TH und RP gibt es noch kreisfreie Städte mit weniger als 50.000 Einwohnern, wobei die ...

  7. 27. Sept. 2023 · Kreisfreie Stadt - Über 3.000 Rechtsbegriffe kostenlos und verständlich erklärt! Das Rechtswörterbuch von JuraForum.de