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  1. Große Kreisstadt ist ein Begriff aus dem deutschen Kommunalrecht. Sie ist in einigen Bundesländern ein besonderer rechtlicher Status einer in der Regel größeren kreisangehörigen Gemeinde , die bestimmte zusätzliche Zuständigkeiten im Vergleich zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden innehat.

  2. Mit dem Status als Große Kreisstadt ist auch die Bezeichnung des Stadtoberhaupts als "Oberbürgermeister" statt "Bürgermeister" verbunden. In Sachsen gibt es 51 Große Kreisstädte, zuletzt erhielten 2019 Klingenthal im Vogtland und Geithain ( Landkreis Leipzig) diesen Status; letztere hatte ihn 1994 verloren. [4] Baden-Württemberg [ Bearbeiten]

  3. Größte und kleinste Kreisstadt. Die größte kreisangehörige Kreisstadt in Deutschland ist Neuss mit rund 154.000 Einwohnern (abgesehen von den Kommunalverbänden besonderer Art Hannover, Aachen und Saarbrücken ), die kleinste mit rund 5300 Einwohnern ist Cochem .

  4. Große Kreisstädte sind kreisangehörige Städte mit besonderer Rechtsstellung. Sie erfüllen im übertragenen Wirkungskreis bestimmte Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind. Dazu zählen unter anderem die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Straßenverkehrsbehörde.

  5. In dieser Liste werden alle Kreisstädte und Kreishauptorte (ohne Stadtrecht) aufgeführt, die jemals in der Bundesrepublik Deutschland existiert haben oder noch existieren. Alle derzeit noch existierenden Kreisstädte und Kreishauptorte werden in der Liste farblich hervorgehoben.

  6. Regierungs­bezirk Oberbayern. Landkreise und Städte. Landkreise - Kreisfreie Städte - Große Kreisstädte. Oberbayern ist mit ca. 17.500 km 2 der flächengrößte Regierungsbezirk der Bundesrepublik Deutschland. Er ist etwa halb so groß wie Belgien, fast so groß wie Slowenien und etwas größer als das österreichische Bundesland Tirol.

  7. Große Kreisstadt (German: [ˈɡʁoːsə ˈkʁaɪsˌʃtat], "major district town") is a term in the municipal law (Gemeindeordnung) of several German states. In some federal states the term is used as a special legal status for a district -affiliated town —as distinct from an independent city —with additional competences in ...