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  1. Der Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt die Würde des Menschen, die Menschenrechte und die Grundrechte. Er ist Teil der Verfassung, die in Deutschland gilt.

    • Präambel

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Präambel Im...

    • Artikel 1
    • Artikel 2
    • Artikel 3
    • Artikel 4
    • Artikel 5
    • Artikel 6
    • Artikel 7
    • Artikel 8
    • Artikel 9
    • Artikel 10
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    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden...

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetz...

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat u...

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in d...

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von ...

    (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes ...

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschafts...

    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Be...

    Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es enthält die Grundrechte und Grundsätze der Demokratie, des Rechtsstaats und des Föderalismus. Artikel 1 definiert die Würde des Menschen und die Menschenrechte.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  2. Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Der Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die nachfolgenden Grundrechte (Artikel 2 bis 19) der bundesdeutschen Verfassung.

  3. Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Art. 1 GG wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert: Betreuungsverfahren. Gesundheitssorge. Kontrollbetreuer. Selbstbestimmung. Sterbehilfe. Unterbringungsähnliche Maßnahme. Verhältnismäßigkeitsprinzip.

  4. Das Grundgesetz (GG) wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und enthält die Grundrechte, das Staatsprinzipien und die Staatsorganisation. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte.

  5. Erfahren Sie, welche Rechte und Freiheiten die Deutschen nach dem Grundgesetz haben. Lesen Sie die wichtigsten Paragraphen von Artikel 1 bis 19, die die Grundrechte regeln.

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