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  1. Die gesetzlichen Regelungen für Nachtarbeiter gelten, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig in Wechselschicht oder an mindestens 48 Tagen im Jahr, mindestens zwei Stunden Nachtarbeit verrichtet (§ 2 Abs. 5 ArbZG). Alle sonstigen Regelungen des ArbZG bleiben ebenso für Nachtarbeiter aufrecht:

  2. 6. Juni 1994 · (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.

  3. Da Nacht- und Schichtarbeit zu den gesundheitsbelastenden Arbeitszeitmodellen gehören, schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden müssen (§6 (1) ArbZG). Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier. Befreiung von Nachtarbeit.

  4. 7. März 2024 · Nachtarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung eines Nachtzuschlags oder einer angemessenen Zahl freier Tage. Unabhängig hiervon kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Schichtzulage vereinbart sein. Welche Arbeitszeit ist bei Schichtarbeit vorgeschrieben?

  5. 18. Okt. 2021 · Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert Nachtzeit im § 2 als Zeitraum zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr. In Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22 bis 5 Uhr als Nachtzeit. Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst.

  6. Für die Nachtarbeit gilt gemäß Arbeitszeitgesetz, dass die maximale Arbeitszeit pro Tag oder Schicht eine Arbeitszeit von acht Stunden umfasst, die auf höchstens zehn Stunden erhöht werden darf. Dauert die Nachtarbeit länger als acht Stunden, muss die darüber hinausgehende Zeit innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden (§ 6 Abs. 2 ...

  7. Laut Arbeitszeitgesetz gilt jede Arbeit dann als Nachtarbeit, wenn sie mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Nachtzeit ist dabei üblicherweise die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr, bei Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr.