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  1. Darüber hinaus bietet auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine gebührenfreie Beratungs-Hotline zum BAföG an. Jeweils Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr, unter 0800 – 223 63 41 (0800 – BAFOEG1).

    • BAföG digital

      Mit BAföG Digital können Sie Ihren BAföG‐Antrag bequem am...

  2. Für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist für Studierende der Universität Bielefeld das Studierendenwerk Bielefeld zuständig. Bei Bedarf ist das Amt für Ausbildungsförderung nach vorheriger Absprache dafür zuständig, bei Beratungsgesprächen für Gebärdensprachdolmetscher*in oder eine andere ...

  3. Für die Antragsstellung und die Prüfung des BAföG-Anspruchs ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks Bielefeld zuständig. Allgemeine Informationen zum BAföG sowie alle benötigten Formulare finden sich auf den Info-Seiten zum BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

  4. Für allgemeine Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung (beim Studierendenwerk Bielefeld). Die Ausstellung einer Positiv- oder Negativbescheinigung auf dem Formblatt 5 durch den BAföG-Beauftragten orientiert sich an studiengangspezifischen Anforderungen.