Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten. Unter Fürstentümern verstand man bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstände mit einem Fürsten als Oberhaupt.

    • Monaco

      Monaco (amtlich: Fürstentum Monaco) (monegassisch Principatu...

    • Anhalt

      Das Fürstentum Anhalt entwickelte sich seit 1212 aus einer...

  2. Liechtenstein [ˈlɪçtn̩ˌʃtaɪ̯n] (amtlich Fürstentum Liechtenstein) ist ein Binnenstaat im Alpenraum Mitteleuropas und der sechstkleinste Staat der Erde. Laut seiner Verfassung ist es ein Fürstentum, das als konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage organisiert ist.

  3. de.wikipedia.org › wiki › MonacoMonaco – Wikipedia

    Monaco (amtlich: Fürstentum Monaco) (monegassisch Principatu de Mu̍negu, französisch Principauté de Monaco, okzitanisch Principat de Mónegue, italienisch Principato di Monaco), ist ein Stadtstaat in Südeuropa und liegt am Mittelmeer.

  4. de.wikipedia.org › wiki › AnhaltAnhalt – Wikipedia

    Das Fürstentum Anhalt entwickelte sich seit 1212 aus einer Erbteilung des (viel später so genannten) Hauses der Askanier. Erstmals nachweisbar ist der Titel „Fürst von Anhalt“ 1215 bei Heinrich I. von Anhalt. Der Name „Anhalt“ geht auf die askanische Stammburg, Burg Anhalt bei Harzgerode, zurück.

  5. de.wikipedia.org › wiki › WaldeckWaldeck – Wikipedia

    Staatsform: Grafschaft, ab Januar 1712 Fürstentum, ab 1918 Freistaat. Einwohnerzahl: 56.224 (1871), 55.816 (1925) Gründung: 1180 Grafschaft Waldeck, 1625 Grafschaft Waldeck und Pyrmont, 1712 Fürstentum Waldeck-Pyrmont. Landeshymne: Mein Waldeck.

  6. Fürstentum Lübeck. Das Fürstentum Lübeck war ein historisches Territorium im Heiligen Römischen Reich, dem Deutschen Bund und dem Deutschen Reich. Es war von 1803/1815 bis 1918 Landesteil des Herzogtums bzw. Großherzogtums Oldenburg und als Landesteil Lübeck von 1918 bis 1934/1937 des Freistaats/Landes Oldenburg. Sowohl im 19. wie im 20.

  7. Das Fürstentum Fürstenberg ist der Oberbegriff für die von den Reichsfürsten zu Fürstenberg regierten Gebiete im schwäbischen Reichskreis. Als reichsunmittelbares Territorium existierte das Fürstentum von der Erhebung Hermann Egons in den Reichsfürstenstand (1664) bis zur Mediatisierung 1806.