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  1. Nachrichtendienst. Ein Nachrichtendienst ist eine Organisation, zumeist eine Behörde, die Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln sammelt und auswertet. Die Informationen sollen zur Gewinnung von Erkenntnissen (z. B. in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Militär, Wissenschaft und Technik) dienen, an denen ihr ...

  2. Die drei Nachrichtendienste des Bundes sind der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesländer verfügen mit den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) über eigene Verfassungsschutzbehörden, die im sog. Verfassungsschutzverbund eng mit dem BfV zusammenarbeiten.

  3. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es drei Nachrichtendienste: den Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst, den Bundesnachrichtendienst (BND) als zentralen Auslandsnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst (MAD), der für militärische Liegenschaften zuständig ist.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. Der Ansatz der Nachrichtendienstgeschichte (intelligence history) soll hier angewendet werden, um das Informationsdefizit und die Tabuisierung von Nachrichtendiensten in der Bundesrepublik Deutschland zu überwinden.

  5. Der Bundesnachrichtendienst wird am 1. April als Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Bundeskanzler Konrad Adenauer schafft zudem ein Parlamentarisches Vertrauensmännergremium (PVMG) zur Kontrolle der Nachrichtendienste. Reinhard Gehlen wird zum ersten Präsidenten des BND ernannt. 1961: Mauerbau.