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  1. Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (Abkürzung VoG; niederländisch Vereniging zonder winstoogmerk, VZW, französisch Association sans but lucratif, ASBL) ist in Belgien neben der Stiftung eine Rechtsform für gemeinnützige Vereine bzw. Non-Profit-Organisationen, [1] die entweder ...

  2. Das European Centre for Ecotoxicology and Toxicology of Chemicals (ECETOC) ist eine internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG), die 1978 gegründet wurde und ihren Sitz in Brüssel hat. Hauptzweck ist es, mögliche adverse Effekte durch die Herstellung und Verwendung von Chemikalien auf die Gesundheit und die Umwelt zu ...

  3. Steuerliche Liebhaberei: Wenn die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Erzielt der Steuerpflichtige mehrere Jahre hintereinander Verluste, geht das Finanzamt davon aus, dass es möglicherweise keine Absicht gibt, dauerhaft Gewinne zu erzielen.

  4. www.benor.be › de › home-deHome - BENOR

    ÜBER UNS. Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Benor wurde 2012 gegründet, um dieses kollektive Konformitätszeichen im allgemeinen Interesse zu verwalten. Die V.o.G. überwacht auch die harmonisierte Verwendung des kollektiven Labels Benor in diversen Bereichen, für unterschiedliche Produkte, Verfahren oder Leistungen. Mehr erfahren.

  5. 27. Juli 2023 · Die Gewinnerzielungsabsicht beschreibt das Bestreben eines Unternehmens nach Wirtschaftlichkeit. Durch eine Gewinnerzielungsabsicht sind steuerliche Vergünstigungen und Abzüge möglich. Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht wird das Unternehmen als Liebhaberei eingestuft.

  6. einlagensicherungsfonds.de › ueber-den-einlagensicherungsfondsÜber den Einlagensicherungsfonds

    Der Einlagensicherungsfonds ist zudem Mitglied bei EFDI - das ist das Europäische Forum der Einlagensicherer, eine europäische Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mit dem Ziel der Förderung der europäischen Zusammenarbeit und des Austauschs über regulatorische Fragestellungen in den Bereichen Einlagensicherung, Anlegerentschädigung ...