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  1. Anspruch auf Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben hilfebedürftige Menschen, die aufgrund des Alters oder von Krankheit nicht...

  2. Das Bundeskabinett hat am 15. September die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungs­verordnung 2022" gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe und in der Grundsicherung zum 1. Januar 2022 erhöht.

  3. Die neue Regelsätze ab 01.01.2024 finden Sie oben unter Aktuelles. Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, sind der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet. Bewohner einer besonderen Wohnform, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben, erhalten deshalb monatlich einen Regelbetrag in Höhe von 506 Euro (2024). Dazu kommen ggf. Mehrbedarfe und ...

  4. 13. Sept. 2023 · Das Bundeskabinett hat heute die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024" (RBSFV 2024) gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe ( SGB XII - Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zum 1.

  5. Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.015 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung. Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüfen wir im Auftrag des Sozialhilfeträgers.

  6. 25. Nov. 2022 · Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro.