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  1. Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist.

  2. Bauleitplanung. Mit dem Einstellen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne, der Bebauungspläne im Verfahren und den geplanten Änderungen des Flächennutzungsplans, hat die Landeshauptstadt Wiesbaden ihr Internetangebot zum Bürgerservice deutlich erweitert.

  3. Planen. Bauen. – PLAN.B. Von den ersten Überlegungen bis zur Realisierung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir bearbeiten das gesamte Leistungsspektrum, welches für eine erfolgreiche Planung und Umsetzung Ihres Bauprojektes notwendig ist. wir beraten Sie mit viel Erfahrung. erstellen Machbarkeitsstudien.

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  4. Stadtplanungsamt. Bauleitplanung – Auskunft aus Bebauungsplänen und Bebauungsplanentwürfen. Der Bebauungsplan gibt unter anderem Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden kann und in welcher Art es bebaut werden darf.

    • staedtebauwiesbadende
    • 0611 31-6471
    • 0611 31-3917
  5. Bebauungspläne im Verfahren. Über das Auskunftssystem können sämtliche Bebauungspläne, deren Aufstellung, Änderung bzw. Aufhebung von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden beschlossen worden sind, online eingesehen werden.

  6. Dieser Karte können Sie die aktuelle planungsrechtliche Situation im Stadtgebiet entnehmen, welche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben ist. Dargestellt werden rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen sowie Bebauungspläne und Satzungen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden. aktuelle Stadtplanung Wiesbaden.

  7. Für unsere Bauherrschaften entwickeln wir städtebauliche Konzepte für den Wohn- und Siedlungsbau, planen Einzelhandelsimmobilien, hier insbesondere zusammen mit Mischnutzungen für Wohnen und Gewerbe. Wir planen Versammlungsgebäude, Kitas und Tagesförderstätten und Gebäude für das Gesundheitswesen.