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  1. Strafprozeßordnung § 140 - (1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor...

    • 147 StPO

      dejure.org Übersicht StPO Abs./Nr./Satz hervorheben...

    • 114b

      in den Fällen des § 140 die Bestellung eines...

    • zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;
    • dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
    • das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
    • der Beschuldigte nach den §§ 115, 115a, 128 Absatz 1 oder § 129 einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuführen ist;
  2. 31. Okt. 2018 · In § 140 StPO heißt es: (1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn. 1. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet; 2....

  3. 28. Feb. 2024 · Auf die einschlägige Rechtsprechung, laut der ab einem drohenden Freiheitsentzug von einem Jahr gem. § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn der Angeklagte unverteidigt...

  4. Die Pflichtverteidigerbestellung im Fall der Inhaftierung ist nach den Änderungen des § 140 Abs. 1 wie folgt geregelt: In § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist seit 2010 der Beiordnungsgrund der Inhaftierung des Beschuldigten enthalten.

  5. Nach der neuen Gesetzesfassung des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO („aufgrund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden“) liegen die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch vor, wenn sich der Beschuldigte in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet.

  6. 11. Okt. 2021 · Nach § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO a.F. war die Mitwirkung eines Verteidigers erforderlich, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem OLG oder dem LG stattfand. Nunmehr sind auch Verfahren vor dem Schöffengericht erfasst.