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  1. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und Folgen einer Vorsorgevollmacht, die ein Volljähriger einer anderen Person erteilt, um seine Angelegenheiten zu regeln. Er enthält auch die Bestimmungen über die Kontrollbetreuung, die das Betreuungsgericht bei Verdacht auf Missbrauch oder Unfähigkeit des Bevollmächtigten anordnen kann.

    • BGB

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1821 Pflichten des...

  2. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 (BGBl. I S. 882 ) , in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegründung verfügbar Vorherige Gesetzesfassungen

  3. 23. Jan. 2023 · Ab 1. Januar 2023 gilt eine automatische Notfallvertretung von Ehegatt_innen im Bereich der Gesundheitssorge, die jedoch eingeschränkt ist und eine Patientenverfügung erfordert. Die Zentralstelle Patientenverfügung informiert über die Reform des BGB und die Bedeutung von Vorsorgedokumenten.

  4. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und Folgen einer Vorsorgevollmacht für einen Volljährigen, die von einem Betreuer besorgt wird. Er enthält auch die Bestimmungen über die Kontrollbetreuung, die Vollmachtsurkunde und den Widerruf einer Vollmacht.

  5. 6. Mai 2024 · § 1820 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149. Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze. 154 weitere Fassungen. |. wird in 2255 Vorschriften zitiert.

  6. 4. Mai 2021 · Die neue Fassung von § 1820 BGB regelt die Genehmigung nach Umschreibung und Umwandlung sowie die Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung. Sie enthält auch die Voraussetzungen und Folgen für die Widerrufbarkeit und Erloschung von Vollmachten.

  7. 7. Nov. 2022 · Fundstelle (n): zur Änderungsdokumentation. NWB WAAAA-73903. 1 Anm. d. Red.: Gemäß Art. 1 Nr. 21 i. V. mit Art. 16 Abs. 1 Gesetz v. 4.5.2021 (BGBl I S. 882) wird Abschnitt 3 – kursiv – neu gefasst mit Wirkung v. 1.1.2023.