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  1. Es sind also immer ganze Monate als vermögend oder als mittellos (§ 9 Abs. 1 oder 2 VBVG) zu berechnen. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18. Vergütungsschuldner des Berufsbetreuers ist bei Mittellosigkeit des Betreuten die Staatskasse und bei vorhandenem verwertbaren Vermögen der Betreute.

  2. 20. Dez. 2022 · Wann der Antrag beim Gericht eingeht, spielt keine Rolle. Endet der Abrechnungsmonat vor dem 1.1.23, gilt das alte Schonvermögen (für die Frage des Tabellenbetrags). Parallele: alle Aufwandspauschalen, die vor diesem Termin fällig werden, betragen 400 €, die danach 425 €.

  3. 11. Mai 2021 · bisherige Reihenfolge von §§ 1836c und 1836d BGB durch Umstellung in den Absätzen 1. (Mittellosigkeit) und 2 (einzusetzende Mittel des Betreuten) getauscht wird, um einen. unmittelbaren Anschluss an die in § 1879 BGB-E enthaltene Voraussetzung der. Mittellosigkeit für die Zahlung aus der Staatskasse herzustellen.- 369 – Die ...

  4. 1. Jan. 2023 · Bei einem Aufenthaltswechsel in ein Heim (oder eine gleichgestellte ambulante Einrichtung) und zurück in die eigene Wohnung wird künftig nicht mehr tageweise gequotelt; es gilt (wie auch bisher schon bei der Tabelle für Mittellose bzw. Vermögende) der Stand am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.

  5. So gelten Klienten mit einem einem Vermögen von 7000 € am 31.12.2022 noch als vermögend, bereits einen Tag später am 1.1.2023 mit „demselben Kontostand“ als mittellos. Auswirkung auf Vergütungsantrag.

  6. Grundsätzliches. 1.1. Begriff der Mittellosigkeit. Im Antragsverfahren sowie im laufenden Tagesgeschäft kommt es immer wieder vor, dass Leistungsberechtigte Mittellosig geltend machen. Dies kann keit unterschiedliche Gründe ha- ben, was bei der Würdigung und Entscheidungsfindungzu beachten ist.

  7. 1. Was ist überhaupt eine rechtliche Betreuung? 2. Wann kann ein rechtlicher Betreuer bestellt werden? 3. Ist das immer erforderlich? Gibt es Alternativen zu einer Betreuerbestellung? 4. Kann ich noch selbst entscheiden, auch wenn ich einen Betreuer habe? Grundsätzlich ja. Die Bestellung eines Betreuers ist kei-ne Entrechtung. Die ...