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  1. Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsschutzmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilung Art. 5 ArbSchG. Hier Ihr gratis E-Book sichern!

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  1. Allgemeine Fachbegriffe. Absturzgefährdeter Bereich. In der ASR A2.1 wird definiert, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, die einen Abstand zur Absturzkante von mehr als 2,0 m haben, nicht im Gefahrenbereich Absturz liegen. Im Umkehrschluss gehören alle Bereiche, die näher als 2,0 m an der Absturzkante liegen, zum absturzgefährdeten Bereich.

  2. Absturzgefahren müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: Absturzhöhe. Art, Dauer der Tätigkeit, körperliche Belastung. Abstand von der Absturzkante. Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Standplatzes oder der Standfläche. Beschaffenheit der tiefer gelegenen Flächen.

  3. Absturzkante Abstand - Was ist ein absturzgefährdeter Bereich? Der absturzgefährdete Bereich ist jene Fläche, die nahe der Absturzkante liegt und somit eindeutig Absturzgefahr mit sich bringt. In Deutschland definiert die ASR A2.1 den Raum, der 2 Meter von der Absturzkante entfernt ist, als absturzgefährdeten Bereich.

  4. Absturzgefährdeter Bereich. Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zu Absturzkante beträgt ... Absturzkante. Die Absturzkante ist die Stelle, über die Personen abstürzen können. Ab einer Absturzhöhe von 1 m liegt eine Gefährdung durch Absturz vor ... Absturzsicherung von Personen.

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  5. Führen Verkehrs- und Arbeitswege näher als 2 Meter an eine Absturzkante heran, liegen sie im sogenannten absturzgefährdeten Bereich. In diesem Bereich ist eine Absturzsicherung für Beschäftigte Pflicht. Die Absturzkante kann die Dachkante sein, aber ebenso der Rand einer Lichtkuppel oder RWA.

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  6. Aufgrund der hohen Risiken für Leib und Leben nach Stürzen bei Arbeiten in Verbindung mit der Verwendung von „Auffangsystemen“ sind diese grundsätzlich als „gefährliche Arbeiten“ im Sinne des § 8 der BGV A1 Grundsätze der Prävention einzustufen.

  7. Allgemeine Fachbegriffe. Absturzgefährdeter Bereich. Es ist definiert, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, die einen Abstand zur Absturzkante von mehr als 2,0 m haben, nicht im Gefahrenbereich Absturz liegen. Im Umkehrschluss gehören alle Bereiche, die näher als 2,0 m an der Absturzkante liegen, zum absturzgefährdeten Bereich.