Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 5. Sept. 2022 · Ausgehändigt wird die Datenschutzerklärung mit der Behauptung, dass dies doch die AGB seien. Wenn man darauf pocht, dass es einen gravierenden Unterschied zwischen AGB und der Datenschutzerklärung gibt, wird gekontert mit "Wenn es keinen Vertrag gibt, dann gelten die Gesetze des BGB".

  2. 4. Jan. 2022 · Allerdings muss der Aushang so angebracht sein, dass er nicht übersehen werden kann und sich an dem Ort befinden, wo der Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Hinweis genügt i.d.R., wenn die AGB dann zur Einsicht z.B. an der Kasse bereit gehalten werden.

  3. Bei einer Änderung der AGB ist auch gegenüber einem Unternehmer ein eindeutiger Hinweis erforderlich. Schließlich schadet es nicht, wenn der Verwender dem Unternehmer die AGB nicht ausgehändigt hat, solange der Unternehmer zumindest in der Lage ist, sich über die Bedingungen ohne weiteres Kenntnis zu verschaffen.

    • Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Fällen anwendbare vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs.
    • Einbeziehung der AGB in den Vertrag. AGB gelten nur dann, wenn sie durch eine wirksame Einbeziehung Bestandteil des Vertrags geworden sind: Der Vertragspartner muss also mit der Geltung der AGB einverstanden sein.
    • Wirksamkeit von AGB. AGB müssen nicht nur wirksam in den Vertrag einbezogen werden, sie unterliegen auch einer inhaltlichen Kontrolle nach §§ 307-309 BGB.
    • Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die gesetzlichen Regelungen. Wurden AGB nicht wirksam in den Vertrag einbezogen oder verstößt der Inhalt einer AGB-Klausel gegen die gesetzlichen Bestimmungen, so ist sie unwirksam.
  4. bei nicht sorgfältiger Ausgestaltung (z. B. zusammengestückelte Vertragsbasis) ein möglicherweise unausgewogenes Ergebnis mit Unwägbarkeiten bei Gewährleistung und Haftung für beide Seiten. im Falle von Leistungsstörungen möglicherweise erhebliche Risiken, für die Rückstellungen zu bilden sind.

  5. Ein Auszug aus den AGB reicht nicht. Es müssen immer die voll­stän­digen Geschäfts­be­din­gungen aus­ge­hän­digt werden. Mög­lich­keit der Kennt­nis­nahme. Der Ver­wender muss dem Ver­brau­cher die Mög­lich­keit geben, von den AGB in zumut­barer Weise Kenntnis zu erlangen.

  6. 7. Nov. 2023 · Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß § 305 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vorformulierte Geschäftsbedingungen. Sie gelten dann für alle Verträge mit allen Kunden. Die Klauseln werden also nicht individuell und für jeden Vertrag einzeln ausgehandelt, sondern haben ihre Gültigkeit für alle Vertragspartner und eine Vielzahl von Verträgen.