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  1. Unterbringung bei Wohnungsverlust Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht, durch: * Kündigung * Räumungsklage * Räumungsurteil oder * Zwangsräumungstermin bieten wir Ihnen umfangreiche Hilfen an, um dies zu verhindern.

  2. Vorbeugende Obdachlosenhilfe. Im Fachbereich Soziales ist die Sachgruppe Vorbeugende Obdachlosenhilfe für die Hilfestellung bei der Wohnungserhaltung zuständig. Mit den Beteiligten wird versucht, gemeinsam Regelungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

  3. Gliederung. Bürger, Umwelt und Soziales (Dezernat III) Soziales (FB 50) Abt. 500 Seniorenangelegenheiten. Abt. 501 Soziale Dienste. Abt. 502 Soziale Leistungen. Abt. 503 Migranten und Wohnungsnotfälle. Abt. 504 Wohngeld/Bildung und Teilhabe. Abt. 505 Zentrale Dienste.

  4. Wir sind mit Beratung und konkreter Hilfe für Menschen da, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Wir helfen bei der Klärung der finanziellen und persönlichen Situation, der Entwicklung eigener Lebensperspektiven und unterstützen bei der Suche nach weiterführenden Hilfen.

  5. Wohngeld beantragen nach dem Wohngeldgesetz für Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Form von Miet- oder Lastenzuschuss. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihren selbstgenutzten Wohnraum. En.

  6. Hier finden Sie alle Fachbereiche (Ämter) der Stadt Leverkusen in alphabetischer Reihenfolge.

  7. Wohnberechtigungsschein (WBS) Wer eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen möchte, benötigt einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Bis auf Weiteres ist die Stelle geschlossen. In Notfällen ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Vorsprache möglich.