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Hier finden Sie grundlegende Informationen zum Thema Anerkennung von Studienleistungen in verschiedenen Kontexten. Sie haben während des Studiums in Freiburg für ein oder zwei Semester im Ausland studiert, unterrichtet oder ein Praktikum absolviert (temporäre Mobilität)?
- Hochschulzugangsberechtigung
Kontakt Service Center Studium Tel. +49 (0)761 203 4246...
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You are a full-time student at the University of Freiburg?...
- Prüfungsämter
Stand: März 2021 Prüfungsämter Theologische Fakultät...
- Internationale Partner
Die Universität Freiburg hat viele internationale Partner,...
- Internationale Promovierende
An der Universität Freiburg einen Forschungsaufenthalt...
- Internationale Studierende
Sie sind ein internationaler Studierender und würden gern an...
- Hochschulzugangsberechtigung
Studienbescheinigung. Bescheinigungen (Immatrikulation, Studienverlauf, Studien/BAfÖG) können Sie online unter https://campus.uni-freiburg.de ausdrucken. Sie können online auch Bescheinigungen für vergangene (eingeschriebene) Semester selbst ausdrucken, solange Sie immatrikuliert sind.
Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen. Ansprechpartner. Marius Fröhle, M.A. Rempartstraße 15, 79085 Freiburg. KG IV, R. 4312. Telefon: 0761 / 203-67663. E-Mail: bachelor-pw@politik.uni-freiburg.de. Sprechstunde: https://calendly.com/marius-froehle/sprechstunde. Dr. Angela Geck. Rempartstraße 15, 79085 Freiburg. KG IV, R. 4312.
Wenn Sie bereits an einer Hochschule im Ausland oder an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese Studienleistungen an der Universität Freiburg anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Kontaktieren Sie bitte zunächst das Prüfungsamt: http://portal.uni-freiburg.de/pa-vwl.
Anerkennung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit im Ausland erbrachte Leistungen in Freiburg für das Hauptstudium oder für das Schwerpunktbereichsstudium anerkennen zu lassen. Beachten Sie jedoch bitte, dass das Landesjustizprüfungsamt nunmehr bei den Leistungen, die für die Anmeldung zur Ersten juristischen Prüfung notwendig sind, nur ...
Anerkennung von Studienleistungen. Wenn Sie ein Kurzzeitstudium ohne formellen Abschluss an der Universität Freiburg absolvieren, dürfen Sie zwar an den Lehrveranstaltungen und den meisten Prüfungen in Ihrem Fach teilnehmen, können aber keinen Hochschulabschluss erwerben.