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  1. 30. Apr. 2021 · Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützte Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021.

  2. 5. Nov. 2020 · Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes).

  3. 2. Feb. 2021 · Unternehmen, die aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen im November und Dezember 2020 schließen mussten, können eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen. Die regulären Auszahlungen für den Dezember sind am 1.2.2021 gestartet. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 30.4.2021.

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  4. Unternehmen, die von diesen Beschlüssen betroffen waren, erhielten eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe). Wer konnte die November- und Dezemberhilfe beantragen?

  5. Außerordentliche Wirtschaftshilfe und Überbrückungshilfe. Alles Wissenswerte im Überblick. Stefan Dickmann Diplom Finanzwirt (FH) Steuerberater Inhalt. Voraussetzungen für die Beantragung. Berechnung der Hilfen. Die Schlussrechnung im Überblick.

  6. Regelung zur vorübergehenden Gewährung einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe zugunsten von Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär im November und/oder Dezember 2020 geschlossen wird. Stand: 16.07.2021. PDF, 800 KB. zum Download

  7. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für November und Dezember konnten bereits beantragt werden. Die Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 wurden als ...