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  1. 5. Nov. 2020 · Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

  2. 30. Apr. 2021 · Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützte Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021.

  3. Dezember 2020 zielgerichtete, zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um die Infektionswelle zu brechen und die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Unternehmen, die von diesen Beschlüssen betroffen waren, erhielten eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe).

  4. Die Betroffenheit endet, wenn die Schließungsverordnung außer Kraft gesetzt oder aufgehoben wird, welche die direkte Betroffenheit der maßgeblichen Unternehmen begründet, spätestens jedoch zum 30. November 2020 (für die Novemberhilfe) beziehungsweise zum 31. Dezember 2020 (für die Dezemberhilfe).

  5. 2. Feb. 2021 · Unternehmen, die aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen im November und Dezember 2020 schließen mussten, können eine außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen. Die regulären Auszahlungen für den Dezember sind am 1.2.2021 gestartet. Die Antragsfrist läuft noch bis zum 30.4.2021.

  6. Der Bundesrechnungshof prüfte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, (BMWK) vormals Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die außerordentli-chen Wirtschaftshilfen (auch November- und Dezemberhilfe genannt) für das Jahr 2020. Die Prüfung führte im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen.