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  1. 30. Apr. 2021 · Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützte Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021.

  2. Alles auf einen Blick: Das Infoportal bietet Unternehmen und Selbständigen einen Überblick über ihre Corona-Hilfen. Sie können Anträge einsehen und den Bearbeitungsstatus Ihrer Schluss- oder Endabrechnung prüfen.

  3. 5. Nov. 2020 · Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

  4. Nach Ablauf des Förderzeitraums der Neustarthilfen waren Sie als Empfängerin oder Empfänger dazu verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen, wenn Ihr Antrag bewilligt oder teilbewilligt wurde. Wie die Fristen für die verschiedenen Programme waren, können Sie unten in der Fristenübersicht nachlesen.

  5. Dezember 2020 zielgerichtete, zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um die Infektionswelle zu brechen und die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Unternehmen, die von diesen Beschlüssen betroffen waren, erhielten eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe).

  6. Regelung zur vorübergehenden Gewährung einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe zugunsten von Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär im November und/oder Dezember 2020 geschlossen wird. Stand: 16.07.2021. PDF, 800 KB. zum Download

  7. Auszug aus Vollzugshinweisen für die „Dezemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember 2020.