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    außerordentliche wirtschaftshilfe 2020
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  1. 5. Nov. 2020 · Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.

  2. 30. Apr. 2021 · Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützte Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren. Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 30. April 2021.

  3. Oktober 2020, am 25. November 2020 und am 2. Dezember 2020 zielgerichtete, zeitlich befristete Maßnahmen beschlossen, um die Infektionswelle zu brechen und die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Unternehmen, die von diesen Beschlüssen betroffen waren, erhielten eine außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe).

  4. Außerordentliche Wirtschaftshilfe. Für die temporäre Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus im vierten Quartal 2020 (November- & Dezemberhilfe) gewährten die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Ein­richtungen ...

    • Regu­Läre Aus­Zah­Lung Der Novem­Ber­Hilfen und Dezem­Ber­Hilfen
    • För­De­Rung Ohne Nach­Weise eines Ver­Lusts
    • Beschrän­Kung auf Unge­Deckte Fix­Kosten bei höherer För­De­Rung
    • Antrags­Be­Rech­Ti­Gung für Die Außer­Or­Dent­Liche Wirt­Schafts­Hilfe
    • Aus­Zah­Lung: Ein­Ma­Lige Kos­Ten­Pau­Schale
    • Gas­Tro­Nomie: Verkauf Außer Haus
    • Unter­Stüt­Zung für Junge Unter­Nehmen und Solo-Selbst­Stän­Dige
    • Ver­Rech­Nung Mit Anderen Hilfen
    • Bean­Tra­Gung Der Außer­Or­Dent­Li­Chen Wirt­Schafts­Hilfe

    Das Ver­fahren der regu­lären Aus­zah­lung der Novem­ber­hilfen ist bereits am 12.01.2021 gestartet. Nun wird auch die Dezem­ber­hilfe regulär aus­ge­zahlt. Seit seit dem 05.01.2021 fließen bereits Abschlags­zah­lungen für die Dezem­ber­hilfe (bislang nach Angaben des BMWi 1,56 Mrd. EUR). Ins­ge­samt seien bei der November- und Dezem­ber­hilfe in S...

    Das BMWi weist darauf hin, dass das euro­päi­sche Bei­hil­fe­recht eine För­de­rung von derzeit ins­ge­samt bis zu 1 Mio. EUR ohne kon­krete Nach­weise eines Ver­lusts erlaubt. Soweit es der bei­hil­fe­recht­liche Spiel­raum der betrof­fenen Unter­nehmen ange­sichts schon bislang gewährter Bei­hilfen zulässt, werde für die aller­meisten Unter­nehme...

    Wei­ter­ge­hende Zuschüsse zwi­schen 1 und 4 Mio. EUR seien bei­hil­fe­recht­lich nach der "Bun­des­re­ge­lung Fix­kos­ten­hilfe 2020" möglich. Das bedeutet, dass bei Anträgen zwi­schen 1 und 4 Mio. EUR Antrag­steller bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem jewei­ligen Vor­jah­res­monat erhalten können, sofern Ver­luste in ent­spre­chender Höhe gelt...

    Antrags­be­rech­tigt sind direkt und indi­rekt betrof­fene Unter­nehmen: Direktbetroffen sind alle Unter­nehmen (auch öffent­liche) Unter­nehmen, Betriebe, Selbst­stän­dige, Vereine und Ein­rich­tungen, die auf­grund der staat­li­chen Anord­nung (Schlie­ßungs­ver­ord­nungen der Bun­des­länder auf­grund der Minister-Kon­fe­renz-Beschlusses v. 28.10....

    Die Wirt­schafts­hilfe wird als ein­ma­lige Kos­ten­pau­schale aus­ge­zahlt. Dabei geht es ins­be­son­dere um die Fix­kosten, die trotz der tem­po­rären Schlie­ßung anfallen. Um das Ver­fahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz ange­nä­hert bzw. pau­scha­liert. Bezugs­punkt ist daher der durch­schnitt­liche wöchen...

    Gas­tro­nomen dürfen auch unter den ver­schärften Corona-Regeln wei­terhin Speisen außer Haus ver­kaufen. Die Novem­ber­hilfe wird daher allein nach dem Umsatz berechnet, den die Gas­tro­nomen im November 2019 an den Restau­rant­ti­schen erzielt haben (voller Umsatz­steu­er­satz). Damit soll sicher­ge­stellt werden, dass sie Lauf­kund­schaft in unb...

    Für nach dem 31.10.2019 gegrün­dete Unter­nehmen wird der Ver­gleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 her­an­ge­zogen. Es kann auch der monat­liche Durch­schnitts­um­satz seit Grün­dung gewählt werden. Solo­selb­stän­dige haben gene­rell ein Wahl­recht: sie können als Bezugs­rahmen für den Umsatz auch dendurch­schnitt­li­chen Vor­jah­res­um­satz 2...

    Die gewährte außer­or­dent­liche Wirt­schafts­hilfe wird mit bereits erhal­tenen staat­li­chen Leis­tungen für den Zeit­raum, wie zum Bei­spiel Kurz­ar­bei­ter­geld oder Über­brü­ckungs­hilfe, oder mit even­tuell spä­teren Leis­tungen aus der Über­brü­ckungs­hilfe ver­rechnet. Das gilt nicht für reine Liqui­di­täts­hilfen (z. B. KfW-Kredite).

    Die Anträge können bis zum 30.04.2021 über die bun­des­ein­heit­liche IT-Platt­form der Über­brü­ckungs­hilfegestellt werden. Die Antrag­stel­lung erfolgt wie bei den Über­brü­ckungs­hilfen grund­sätz­lich durch Steu­er­be­rater, Wirt­schafts­prüfer, ver­ei­digte Buch­prüfer oder Rechts­an­wälte. Aller­dings können Solo-Selbst­stän­dige bis zu eine...

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  5. Auszug aus Vollzugshinweisen für die „Dezemberhilfe“ als außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember 2020 (PDF, 522 KB) MEHR ERFAHREN. Ein gemeinsames Angebot von. Beteiligte Bundesländer.

  6. Außerordentliche Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe) für das Jahr 2020 . Diese Prüfungsmitteilung enthält das vom Bundesrechnungshof abschließend im Sinne des § 96 Absatz 4 Satz 1 BHO festgestellte Prüfungsergebnis. Sie ist auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes veröffentlicht (www.bundesrechnungshof.de). Gz.: III 6 ...