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  1. Für den Besuch bei der Ausländerbehörde, Kfz-Zulassungsstelle oder der Führerscheinstelle ist die vorherige Buchung eines Online-Termins erforderlich. Für alle anderen Bereiche der Kreisverwaltung gilt: Bitte direkt mit der zuständigen Person einen Termin ausmachen.

  2. Die Ausländerbehörde kann im Rahmen ihres Ermessens dem nachziehenden Ehegatten oder minderjährigem Kind eines anerkannten Flüchtlings trotz fehlender Sicherung des Lebensunterhaltes und mangels ausreichenden Wohnraums eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.

  3. Bei der Ausländerbehörde, Zulassungs- und Führerscheinstelle bitte hier Ihre Termine online buchen. Allgemeine Erreichbarkeitszeiten Montag: 8.30 bis 12 Uhr

    • Zuständigkeit und Regionale Zuordnung
    • Aufgaben Der Ausländerbehörde
    • Vorgaben durch Das Aufenthaltsgesetz
    • Ausländerrecht

    Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

    Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

    Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

    Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

  4. Adresse. Postanschrift. An der Kreuzmühle 2. 76829 Landau in der Pfalz. Öffnungszeiten. Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist. Kontakt. Fax: 06341 940-500. Telefon Festnetz: 06341 940-0.

  5. Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Ausländerbehörde. Stellen Sie eine Anfrage an diese Behörde. Zuständigkeitsbereich: Rheinland-Pfalz. Klassifikation: Ausländerbehörde. Kategorien: Ausländerrecht.

  6. Ausländerbehörde. Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem. Bauberatungszentrum. Montag-Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr. Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr. Freitag geschlossen. Über das Online-Buchungssystem können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren.