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  1. In den meisten deutschen Ländern unterliegen Fragen, zu denen es bereits einen Bürgerentscheid gab, einer auf mehrere Jahre oder die laufende Wahlperiode bezogenen Behandlungssperre. Vor Ablauf der Frist darf über diese Fragen damit kein weiterer per Bürgerbegehren initiierter Bürgerentscheid abgehalten werden.

  2. Der erfolgreiche Bürgerentscheid unterliegt einer zweijährigen Bindungsfrist, innerhalb derer eine Abänderung durch den Rat nicht möglich ist (§ 26 Abs. 8 S. 2 GO). Nur ein erneuter Bürgerentscheid auf Initiative des Rates könnte eine Abänderung bewirken.

  3. Die meisten Verfahren fanden in Bayern statt mit jährlich etwa 120 – bei 2.127 Gemeinden und Landkreisen. Insgesamt wurden 8.099 Verfahren von 1956 bis Ende 2019 eingeleitet, von denen 4.107 zum Bürgerentscheid gelangten. Die folgende Tabelle listet diese nach Bundesländern differenziert auf.

  4. (6) Der Bürgerentscheid ist innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen, es sei denn, die Vertrauenspersonen stimmen einer Verschiebung zu.

  5. 14. Juli 1994 · Gegen einen Beschluß, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach dem Sitzungstag. Nach der Mitteilung nach Absatz 2 Satz 3 ist der Ablauf der Fristen aus Satz 1 und Satz 2 bis zur Mitteilung der Verwaltung nach Absatz 2 Satz 5 gehemmt.

  6. 19. Juni 2023 · Bürgerentscheid - Über 3.000 Rechtsbegriffe kostenlos und verständlich erklärt! Das Rechtswörterbuch von JuraForum.de Das Rechtswörterbuch von JuraForum.de

  7. 27. Jan. 2012 · Gesetz zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Bezirken - Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetz - beck-online.