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  1. 1. Überblick über das Verfahren des Bürgerbegehrens mit nachfolgendem Bürgerentscheid. 2. Voraussetzungen eines zulässigen Bürgerbegehrens und Rechtsschutz. a) Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. aa) Verwaltungsrechtsweg. bb) Statthafte Klageart. cc) Prozessführungs- und Klagebefugnis. dd) Vorverfahren.

  2. Formale Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids ist, dass die zur Abstimmung gestellte Frage mit «Ja» oder «Nein» zu beantworten ist und sich in der Zuständigkeit der Kommune (in deren Wirkungskreis) bewegt.

  3. Vor 6 Tagen · Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (sowie der Ratsbürgerentscheid) werden durch die Gemeindeordnungen bzw. die Kommunalverfassungen der Länder geregelt. Je nach Bundesland sind mit der Initiierung eines Bürgerbegehrens und der Durchführung eines Bürgerentscheids unterschiedliche gesetzliche Vorgaben verknüpft.

  4. Ein Bürgerbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Bürger unterzeichnet werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen Kostendeckungsvorschlag für die verlangte Maßnahme enthalten.

  5. Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens durch die Gemeindebürger sind: Einreichung mit Begründung bei der Gemeinde. Gegenstand des eigenen Wirkungskreises. Bestimmtheit der Fragestellung (Frage muss mit JA/NEIN beantwortbar sein!); eine wohlwollende Auslegung zugunsten der Antragsteller genügt (BayVGH BayVBl. 1997, 276).

  6. Um einen Bürgerentscheid nach Art. 18a Abs. 10 GO, der im Ergebnis die Wirkungen eines Gemeinderatsbeschlusses nach Art. 18a Abs. 13 S. 1 GO hat, durchzuführen, bedarf es zunächst der ordnungsgemäßen Durchführung eines Bürgerbegehrens. Definition. Hier klicken zum Ausklappen. Bürgerbegehren.

  7. 1. Jan. 2024 · (10) 1 Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen; der Gemeinderat kann die Frist im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens um höchstens drei Monate verlängern. 2 Die Kosten des Bürgerentscheids ...