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  1. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung, um die typischen Berufe eines Juristen wie Richter – grundsätzlich einschließlich der Richter des Bundesverfassungsgerichts – Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar ausüben zu dürfen.

  2. 10. Juli 2023 · Die Befähigung zum Richteramt ist in § 5 DRiG geregelt. Liegen die dort kodifizierten Voraussetzungen vor, darf der sog. Volljurist die folgenden juristischen Berufe ausüben: Richter,...

  3. Die Befähigung zum Richteramt (als Berufsrichter) wird in Deutschland durch das Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität, das mit der ersten Prüfung abgeschlossen wird, und den anschließenden Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird, erworben ( § 5 DRiG ).

  4. Deutsches Richtergesetz (DRiG)§ 5 Befähigung zum Richteramt. (1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären ...

  5. Für die Befähigung zum Richteramt muss ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität, abgeschlossen mit der ersten Prüfung, ein anschließender Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) sowie eine erfolgreiche zweite juristische Staatsprüfung nachgewiesen werden.

  6. Befähigung zum Richteramt (1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer ...