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  1. 12. Juli 2023 · Rechtliche Grundlagen der Bild- und Tonaufzeichnung. Die Rechtslage rund um Bild- und Tonaufzeichnungen ist in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Rechtsbereichen geregelt,...

    • Wo Endet Das Recht Am eigenen Bild?
    • Das Gilt beim Recht Am eigenen Bild Im Internet
    • Unerlaubte Veröffentlichung eines Fotos Im Internet: Das können Sie Tun

    Das Recht am Bild endet in den folgenden Fällen: 1. 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten 2. Verzicht durch eine Erklärung, eine vertragliche Regelung oder Zahlung eines Honorars 3. In bestimmten Ausnahmefällen

    Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied, ob eine Aufnahme offline oder online veröffentlicht wird – das Recht am eigenen Bild gilt auch im Internet. Deswegen darf auch hier jeder selbst entscheiden, ob und welche Bilder von ihm veröffentlicht oder verbreitet werden. Andersherum bedeutet das: Wer eine Aufnahme über Facebook oder Instagram teilen mö...

    Der Gesetzgeber schützt das Recht am eigenen Bilde und räumt Betroffenen zahlreiche Rechte ein, um sich gegen ein unerlaubt veröffentlichtes oder verbreitetes Foto im Internet zu wehren.

  2. 31. März 2020 · Der Gesetzgeber sieht in diesen Fällen Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für Ton- und bis zu zwei Jahren für Bildaufnahmen vor. Sind Ton- oder Bildaufnahmen zur Aufklärung...

  3. 24. Mai 2023 · Gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft, wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einem Tonträger aufnimmt. Es ist also auch der...

  4. Wenn Sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen.

    • 030 88713383
    • Rechtsanwalt Elvis Jochmann
    • post@anwalt-jochmann.de
  5. 3. Juni 2014 · Recht an Bild und Ton/ Urheberrecht. Rechte an Aufnahmen - Urheberrecht/ Leistungsschutzrecht, Rechte von Personen an Bild und Ton.

  6. Polizeiliche Bild- und Tonaufnahmen bei Versammlungen greifen in das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs.2 GG) sowie das Versammlungsrecht (Art. 8 GG) ein und benötigen deshalb eine gesetzliche Ermächtigung. Gleichzeitig stellen diese polizeilichen Maßnahmen eine Datenerhebung (§ 1 BDSG) dar, die ...