Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern. Das Portal konnte nicht initialisiert werden. Recherche juristischer Informationen.

  2. Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V) In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 12, 247; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 224-2) Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383)

  3. Das Denkmalschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern ist eines der Denkmalschutzgesetze in Deutschland. Es stellt die Grundlage des Denkmalrechts in Mecklenburg-Vorpommern dar. Das ursprüngliche Gesetz von 1993 wurde neu gefasst und am 6. Januar 1998 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes bekannt gemacht. [1]

  4. Mecklenburg-Vorpommern hat ein reichhaltiges Erbe an Baudenkmalen: einzelne Gebäude, historische Ortskerne, Straßenzüge, Gebäudeensembles. Diese Quellen der Geschichte zu bewahren, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen, ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege.

  5. Titel:Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V) Normgeber:Mecklenburg-Vorpommern. Amtliche Abkürzung:DSchG M-V. Gliederungs-Nr.:224-2. Normtyp:Gesetz. § 7 DSchG M-V – Genehmigungspflichtige Maßnahmen. (1) Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedarf, wer. 1.

  6. 5. Juli 2019 · Download (PDF, 0,02 MB) Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 20. Januar 1994. Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburg.

  7. (1) Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige von Denkmalen sind verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht in Stand zu setzen, zu erhalten und pfleglich zu behandeln. (2) Das Land, die Landkreise sowie die Gemeinden können hierzu durch Zuwendungen beitragen.