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  1. deutschen Führung geschieht. Sie war eine Folge der im Hitler-Stalin-Pakt festgelegten Aufteilung Osteuropas in eine sowjetische und eine deutsche Interessensphäre in den geheimen Zusatz-protokollen vom 23. August 1939. Gleichzeitig konzentrierte die Sowjetunion starke Truppen-verbände an der Grenze zu den Baltenrepubliken. Das löste bei ...

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  2. Auf der Grundlage der Vereinbarung mit der Sowjetunion schloss das Reich am 3. November 1939 den Vertrag zur Umsiedlung der Deutschen aus Galizien, Wolhynien und dem Narewgebiet ab und führte deren Umsiedlung in der Zeit vom 23. Dezember 1939 bis Anfang Februar 1940 durch. Den umgesiedelten 128.379 Personen sind noch die hinzuzurechnen, die ...

  3. Juni 1940 in einem Ultimatum an Rumänien die sofortige Abtretung der Nordbukowina und Bessarabiens. Auf Hitlers Druck überließ das mit Deutschland verbündete Rumänien die geforderten Gebiete der Sowjetunion. Der deutsch-sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag vom 28. September 1939 enthielt ein vertrauliches Zusatzprotokoll, in dem ...

  4. Der Deutsch-Sowjetische Grenz- und Freundschaftsvertrag stellt zusammen mit dem deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939 die politischen Eckpfeiler des sogenannten Hitler-Stalin-Paktes dar und wurde am 28. September 1939 in Moskau zwischen dem deutschen Außenminister Joachim von Ribbentrop und dessen sowjetischem ...

  5. Die Russlanddeutschen wurden 1938–41 aus den meisten grenznahen Regionen deportiert, nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion aus fast allen Siedlungsgebieten in der Sowjetunion. Den „nationalen Deportationen“ kompletter „Völker“ war ein eigener Abschnitt in Chruschtschows bekannter Geheimrede auf dem XX.

  6. Am 30. Oktober 1939 veröffentlichte die Rigasche Rundschau den Text des Vertrages zwischen Lettland und dem Deutschen Reich zur Umsiedlung der Baltendeutschen - wie damals üblich die Deutschbalten genannt wurden - nach Deutschland.

  7. Der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt (Hitler-Stalin-Pakt) vom 23. August 1939 enthielt ein geheimes Zusatzprotokoll, das die zwischen den beiden Mächten liegenden Gebiete völkerrechtswidrig in Interessensphären aufteilte. Estland und Lettland wurden dabei der Sowjetunion überlassen.