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  1. Die Pippinische Schenkung im 8. Jahrhundert führte zur Gründung des Kirchenstaats in Italien durch die karolingische Königsdynastie. Da der römische Papst Stephan II. andauernden Eroberungsversuchen der Langobarden unter den Königen Aistulf und Desiderius ausgesetzt war, garantierten ihm die Karolinger militärischen Schutz.

  2. Diese "Pippinsche Schenkung" bildete die Grundlage für den Kirchenstaat in Mittelitalien. Es gibt allerdings keine Schenkungsurkunde, so dass sich die Historiker bis heute über den Wortlaut und auch die Rechtmäßigkeit dieser versprochenen Schenkung streiten.

  3. Pippinische Schenkung. Zur Navigation springen Zur Suche ... Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen Bedingungen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzr ...

  4. Pippinische Schenkung, Bezeichnung für die Übereignung des Verwaltungsbezirks von Rom und einiger weiterer Landstriche in Mittelitalien vom Frankenkönig Pippin III., des Jüngeren (*714/15, †768) an Papst Stephan II. (†757, Papst seit 752) nach erfolgreichen Feldzügen gegen die Langobarden.

  5. Die Historikerin Elisabeth Herrmann-Otto erklärt die erste gefälschte "Schenkung" von Kaiser Konstantin dem Großen. Der Historiker und Mittelalter-Experte Sebastian Scholz befasst sich mit der "Pippinischen Schenkung" des fränkischen Königs Pippin III., die ebenfalls gefälscht war.

  6. Der Kirchenstaat soll durch die kontroverse Pippinsche Schenkung 756 (auch Pippinische Schenkung) aus den Ländereien des Bischofs von Rom (Patrimonium Petri) entstanden sein. Nach einer Volksabstimmung am 6. Oktober 1870 wurde der Kirchenstaat Teil des Königreichs Italien. Damit wurde die Einigung Italiens vollendet.

  7. Als „ Pippinische Schenkung “ wird in der Forschungsliteratur das Versprechen des Frankenköngs Pippin (751–768) (Pippin der Jüngere) aus dem Jahr 754 bezeichnet, dem Papst den Exarchat von Ravenna und Rechtsansprüche und Orte zurückzugeben, die im Besitz der römischen Kirche waren oder unter ihrer Verwaltung standen,