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Wer regelmäßig mit dem Export von Waren zu tun hat, sollte sich ein fundiertes Grundwissen dazu aneignen. Grundsätzlich ist der Exporteur für die Ausfuhrabfertigung zuständig, der Importeur hingegen für die Einfuhrabfertigung im Importland.
- Zweistufiges Ausfuhrverfahren
- Einstufiges Ausfuhrverfahren und Mündliche Ausfuhranmeldung
- Elektronisches Ausfuhrverfahren
In der Regel erfolgt das Ausfuhrverfahren zweistufig, das heißt das Ausfuhrverfahren ist zunächst bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) zu eröffnen. Im zweiten Schritt überwacht die Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) die tatsächliche Ausfuhr aus der Gemeinschaft.
Genehmigungsfreie Ausfuhrsendungen bis zu einem Wert von 3.000 Euro können Sie bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) anmelden (= Einstufiges Ausfuhrverfahren). Greifen keine Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen, können Sie genehmigungsfreie Waren bis 1.000 Euro mündlich bei der Ausgangszollstelle zur Ausfuhr anmelden.
Seit dem 1. Juli 2009besteht nach dem geltenden Zollrecht der Gemeinschaft die Pflicht zur Abgabe der Ausfuhranmeldungen in elektronischer Form. Ausnahmen sind grundsätzlich nur noch dann möglich, wenn die Systeme seitens der Zollverwaltung aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht zur Verfügung stehen. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt di...
8. Mai 2024 · Export: Grundlagen für Newcomer. Informationen über Voraussetzungen für Exportgeschäfte, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Zollabwicklung bei der Ausfuhr und vieles mehr. Einführung. Voraussetzungen für ein Exportgeschäft. Transport- und Lieferbedingungen. Zahlungsbedingungen. Zollabwicklung bei der Ausfuhr. Warenursprünge – Zolldokumente.
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