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  1. Die Öffnungszeiten der Antragsannahme finden Sie unter: https://www.hamburg.de/wandsbek/geschaefsstelle-antragslotse/. Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung ...

  2. Das Fachamt Eingliederungshilfe des Bezirksamts Wandsbek ist zentral und damit bezirksübergreifend für die Aufgaben der Eingliederungshilfe in Hamburg zuständig. Es besteht neben der Fachamtsleitung, der Geschäftsstelle und einem Fachcontroller aus drei Fachdiensten: zurück zu den Fragen.

  3. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Leistungen der Eingliederungshilfe immer ein Antrag beim Fachamt für Eingliederungshilfe des Bezirksamtes Wandsbek erforderlich ist. Bitten wenden Sie sich auch an das Fachamt, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihren Leistungen bzw. Ihrem Antragsverfahren haben.