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  1. Als freie Kameradschaften bezeichnen sich informell organisierte Neonazi-Gruppen. Sie sind rechtlich nichtrechtsfähige Vereine und daher hinsichtlich ihrer Struktur und der Mitglieder nur schwer greifbar, da z. B. in einem Zivilprozess alle Mitglieder namentlich genannt und verklagt werden müssten. Die Gruppen sind autonom, aber stark ...

  2. Der Begriff "Kameradschaft" (auch "Freie Kameradschaften", "Freie Kräfte" oder "Freie Nationalisten") ist eine Selbstbezeichnung loser Personen­zusammen­schlüsse im neonazistischen Spektrum. Ziel dieser Organisations­form ist es, staatliche Verbotsversuche ins Leere laufen zu lassen.

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  3. "Kameradschaften" waren fast zwei Jahrzehnte lang eine Strategie, die Rechtsextreme vor Verboten oder dem Ausheben ihrer Netzwerke schützen sollte. Nach dem Aufdecken des NSU gingen Behörden verstärkt gegen solche "Freien Kräfte" vor. Heute sind die Kameradschaften nur noch eine unter mehreren Organisationsformen.

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  4. Künftig organisierten sich Neonazis statt in förmlich verfassten Vereinen in zellenartigen, an eine Region oder Stadt gebundenen, 10 bis 25 Aktivisten umfassenden „Kameradschaften“. Der Verfassungsschutz registrierte für das Jahr 2000 nicht weniger als 200 solcher Zusammenschlüsse.

  5. Mit dem Konzept der "Kameradschaften" glaubte die rechtsextreme Szene, staatlichen Verboten vorbeugen zu können. Doch nach dem Aufdecken des NSU mehren sich Verbote und Ermittlungen besonders gegen die Gruppen der "Freien Kräfte".

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  6. In vielen Städten bestehen so genannte Freie Kameradschaften. Ihre Zahl wird vom Verfassungsschutz auf etwa 150 geschätzt, eine Kameradschaft bildet sich aus zirka zehn bis zwanzig Mitgliedern.

  7. Als freie Kameradschaften bezeichnen sich informell organisierte Neonazi-Gruppen. Sie sind rechtlich nichtrechtsfähige Vereine und daher hinsichtlich ihrer Struktur und der Mitglieder nur schwer greifbar, da z. B. in einem Zivilprozess alle Mitglieder namentlich genannt und verklagt werden müssten.