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  1. In den ersten drei Artikeln ist festgelegt, dass Bayern ein Freistaat ist, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und dass Bayern ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat ist. Im Weiteren werden Aufbau und Aufgaben des Freistaates, Grundrechte und Grundpflichten, das Gemeinschaftsleben sowie Wirtschaft und Arbeit behandelt. Sie gewährleistet neben ...

  2. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  3. Neben den Freistaat Bayern tritt damit ein weiteres selbstständiges Rechtssubjekt (Körperschaft bzw. Anstalt). Dies können u.a. Gemeinden, Landkreise und Bezirke (Gebietskörperschaften) sein, die in Bayern die kommunale Verwaltungsebene darstellen.

  4. Der Freistaat Bayern ist im föderalen System Deutschlands ein Gliedstaat, der nach den Grundsätzen eines republikanischen, sozialen und demokratischen Rechtsstaats organisiert ist. Die Exekutive wird vom Ministerpräsidenten geleitet, die Legislative liegt beim Landtag, das Land verfügt über eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit .

  5. Die Verfassung des Freistaates Bayern ist in vier Hauptteile gegliedert, denen die Schluss- und Übergangsbestimmungen folgen. Hinsichtlich des Aufbaus – Staat, Grundrechte, Gemeinschaftsleben, Wirtschaft – ist der Einfluss der Weimarer Verfassung unverkennbar.

  6. Die Bayerische Staatskanzlei ist oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern und Sitz des Bayerischen Ministerpräsidenten. Ihre Aufgaben sind in der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung festgelegt. Aufgaben. Rundgang. Pressestelle. Pressemitteilungen der Bayerischen Staatskanzlei. Karriere.