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  1. www.weyhe.de › dienstleistungen › personalausweis-349-0Personalausweis | Weyhe.de

    Welche Unterlagen werden benötigt? Identitätsnachweis, zum Beispiel. alter Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass. aktuelles biometrisches Lichtbild. gegebenenfalls Geburtsurkunde. gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel. Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch.

  2. Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen. Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit.

  3. Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben. Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach. Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt.

  4. Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen.

  5. www.weyhe.de › buergerservice › dienstleistungenAusweise | Weyhe.de

    Ausstellung "Die Mütter des Grundgesetzes" Gemeinde Weyhe- Rathaus Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Weyhe So, 26.05.2024, 10:30 - 11:30 Uhr Minigottesdienst für Kinder zwischen 0-8 Jahren / Die Wallfahrt nach Jerusalem Katholische Kirche "Heilige Familie", Drohmweg 1, 28844 Weyhe, Kirchweyhe Katholische Kirche "Heilige Familie"

  6. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.