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  1. 27. Juli 2023 · Eine Genehmigung ist gemäß § 184 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch [ BGB] die nachträgliche Zustimmung zur Vornahme eines Rechtsgeschäfts. Bei zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäften...

  2. Die Einwilligung (§ 183) stellt die vorherige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft dar, das noch nicht vorgenommen worden ist. Die Genehmigung (§ 184) ist dagegen die nachträgliche Zustimmung zu einem bereits vorgenommenen Rechtsgeschäft.

    • genehmigung nachträgliche zustimmung1
    • genehmigung nachträgliche zustimmung2
    • genehmigung nachträgliche zustimmung3
    • genehmigung nachträgliche zustimmung4
  3. 18. Aug. 2021 · Rückwirkung der Genehmigung. (1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts von dem Genehmigenden ...

  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 184 Rückwirkung der Genehmigung. (1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über den Gegenstand des ...

  5. 21. Aug. 2023 · Ihr Gegenstück, die Genehmigung, ist ebenfalls durch das BGB als nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft definiert (vgl. § 184 Absatz 1 BGB ). Die Zustimmung bildet...

  6. Gesetzestext. (1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

  7. Lexikon Online ᐅGenehmigung: I. Bürgerliches Recht: die nachträgliche Zustimmung eines Dritten zu einem von anderen Personen vorgenommenen Rechtsgeschäft (vgl. §§ 182, 184 BGB). II. Außenwirtschaftsrecht: Ausfuhrverfahren, Einfuhrverfahren. III. Güterkraftverkehrsgesetz: Einer Erlaubnis bedarf es zur Durchführung von