Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Gesamtrechtsnachfolge ist die Rechtsnachfolge in ein Vermögensganzes, z.B. im Erbrecht oder im Steuerrecht. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, Folgen und Unterschiede zur Sonderrechtsnachfolge im Gabler Wirtschaftslexikon.

  2. Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechte und Pflichten ohne Rücksicht auf die für eine Einzelrechtsnachfolge vorgesehenen Vorschriften als Gesamtheit auf den Nachfolger über. Zu unterscheiden sind folgende Unterarten: Einzelrechtsnachfolge: Kraft Rechtsgeschäft: Der Wille der Vertragsparteien löst den Rechtsübergang aus.

  3. Gesamtrechtsnachfolge ist der Übergang eines Vermögens mit allen Rechten und Pflichten. Erfahren Sie, wann und wie G. gilt, z. B. im Erbfall oder bei der Fusion von Kapitalgesellschaften, und wie sie sich von Einzelrechtsnachfolge unterscheidet.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. 2. Mai 2024 · Gesamtrechtsnachfolge ist die Übertragung aller Rechte und Pflichten eines Unternehmens an einen Nachfolger. Erfahren Sie, wie die Gesamtrechtsnachfolge bei Erbfall, Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Vermächtnis und Vorausvermächtnis steuerrechtlich behandelt wird.

  5. Die Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) ist zwingendes Recht. Der Erbe tritt durch einheitlichen Rechtsakt in das gesamte Vermögen des Erblassers und nicht in einzelne Rechtspositionen ein.

  6. § 1922. Gesamtrechtsnachfolge. (1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. (2) Auf den Anteil eines Miterben (Erbteil) finden die sich auf die Erbschaft beziehenden Vorschriften Anwendung. § 1922 BGB in Nachschlagewerken.

  7. 29. Mai 2018 · § 1922 BGB besagt, dass mit dem Tode einer Person deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht. 1....