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  1. Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung. Begleiten Sie hier die gesetzliche Rentenversicherung von ihren Anfängen bis heute – durch stürmische Zeiten, die sie oft bis an den Abgrund führten. Zum Inhalt springen. 1889: So fing es an. 1911: Reichsversicherungs- ordnung. 1933: Das Dritte Reich. 1945: Stunde null. 1957: Rentenreform.

  2. Seit den Anfängen der gesetzlichen Rentenversicherung vor mehr als 125 Jahren haben sich die Renten von einem bloßen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu einer Leistung entwickelt, die heute für die meisten Versicherten die wesentliche Grundlage ihrer Altersversorgung bildet.

  3. Der vorliegende Abschnitt gibt einen Überblick über die Geschichte der Rentenversicherung in Deutschland. Dabei beschränkt sich die Darstellung nach 1945 auf die Bundesrepublik Deutschland, die Entwicklung in der DDR wird nur am Rand thematisiert (vgl. ausführlicher Schmähl (2011a); zur Überleitung und Rentenangleichung seit dem Mauerfall ...

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  4. 11. Nov. 2007 · Die Geschichte der Rentenversicherung. Am 17.11.1881 verlas der Reichskanzler Otto von Bismarck die „ Kaiserliche Botschaft “. Diese erste staatliche Sozialgesetzgebung sah hier Gesetze zum Schutze der Arbeiter für den Fall von Krankheit, Unfall, Invalidität und zur Versorgung im Alter vor.

  5. Eine kurze Historie. 30.01.2020 / 2 Minuten zu lesen. Die Gesetzliche Rentenversicherung baute zu Beginn – neben dem Staatszuschuss – vor allem auf einem Kapitaldeckungsverfahren auf. Historische Erfahrungen und Zwänge haben zu einer Umstellung auf das Umlageverfahren geführt.

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  6. So begann die gesetzliche Sozialversicherung. Am 17. November 1881 leitete Kaiser Wilhelm I. mit seiner Kaiserlichen Botschaft den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung ein. Treibende Kraft dabei war der Reichskanzler Otto von Bismarck. Mehr über Otto von Bismarck ist bei planet-wissen.de zu erfahren.

  7. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Neben den abhängig Beschäftigten sind in der Rentenversicherung eine Vielzahl weiterer Personengruppe versicherungspflichtig, u. a. einige Berufs- und ...