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  1. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Damit es für die künftigen Ruheständler einfacher ist, ihr Renteneintrittsalter zu ermitteln, sind entsprechende Tabellen entworfen worden. Im Laufe des Artikel beantworten wir auch die Frage nach der Rente nach 45 Jahren.

  2. Zur Ermittlung des frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn aller Renten wegen Alters ist die Angabe Ihres Geburtsdatums erforderlich. Durch die Eingabe zusätzlicher Kriterien zeigt das Berechnungsergebnis in tabellarischer Form die für Sie in Frage kommenden Renten wegen Alters auf. Alle Rentenarten, die durch die angegebenen ...

  3. Erfahren Sie, ab wann Sie in Deutschland die gesetzliche Altersrente beantragen können, je nach Ihrem Geburtsjahr und Ihrer Rentenart. Vergleichen Sie die Renteneintrittsalter für Regelaltersrente, Rente für langjährig Versicherte und Rente für besonders langjährig Versicherte.

  4. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ausführliche Informationen zur Altersrente und der schrittweisen Erhöhung Ihres Renteneintrittsalters finden Sie in unserer Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“. Ausnahmen von der Rente mit 67.

  5. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Berechnen Sie ganz einfach mit dem Rechner Rentenbeginn, ab wann Sie in Rente gehen können. Geben Sie dazu einfach Ihr Geburtsdatum im Datumsformat tt.mm.jjjj an, zum Beispiel 30.1.1959 oder 30.01.1959. Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

  6. Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente ohne Abschläge zeigt die nachfolgende Tabelle. Für diese Rente beträgt die minimale Versicherungszeit fünf Jahre. Sie müssen also das jeweilige Alter aus der Tabelle erreicht und fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört haben, um in Regelaltersrente gehen zu können.