Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
    • Wann Kann Man sich Von Zuzahlungen befreien lassen?
    • Wer Gilt Als Chronisch krank?
    • Wie wird Die Persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen berechnet?

    Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt: 1 Prozent der Bruttoeinnahmenzum Lebensunterhalt. Wichtig zu wissen: Die "Einnahmen zum L...

    Chronisch krank ist, wer ein Jahr und länger mindestens einmal im Quartal ärztlich behandeltwurde (zum Beispiel bei Diabetesbehandlung: mindestens einmal im Quartal die Untersuchung des Blutzuckers). Zudem müssen Sie mindestens eines der folgenden Merkmale erfüllen: 1. Sie haben eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5. 2. Sie haben au...

    Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen orientiert sich am gesamten Familien-Bruttoeinkommen der Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das betrifft in der Regel Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Kinder werden berücksichtigt bis zu dem Jahr, in dem ein Kind 18 Jahre alt wird - unabhängig vom Versicherungsstatus des Kindes. ...

  1. Für jedes minderjährige oder familienversicherte Kind des Mitglieds und der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners wird ein Freibetrag von derzeit 8.388 Euro (Stand 2022) berücksichtigt. Alle Zuzahlungen, die Mitglieder und in der GKV versicherte Angehörige und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner leisten, werden zusammen berücksichtigt ...

  2. Wie in vielen anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch bei der Arzneimittel-Zuzahlung ein wichtiges Signal an die Familien: Kinder unter 18 Jahren sind von allen Arzneimittel-Zuzahlungen befreit. Für Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18.

  3. Alle Versicherten ab 18 Jahren, auch Familienversicherte, müssen die gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Einzige Ausnahme: Bei Fahrkosten müssen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zuzahlen. Überschreiten Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen, können Sie sich die weiteren Zuzahlungen ...

  4. Grundsätzlich beträgt die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung 10 Prozent der Leistungskosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Sie zahlen aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten der Leistung. Gibt es einen Unterschied zwischen Zuzahlung und Eigenanteil?

  5. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Arznei- und Verbandmittel. Für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel beträgt die Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Einige kostengünstige Medikamente sind zuzahlungsfrei.