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  1. Maßgeblichen Einfluss auf die Einführung hatten Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und Reichskanzler Gustav Stresemann. Die Rentenmark war „kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern Inhaberschuldverschreibung der Rentenbank“ (laut Büsch). Der Wechselkurs zur Papiermark wurde mit 1:1 Billion festgesetzt, und zwar genau am 20.

  2. 16. Okt. 2023 · Ein nur kurzes Leben und eine sehr kurze Zeit als Reichskanzler waren Gustav Stresemann beschieden. Im Alter von 51 Jahren verstarb er 1929. 1918 hatte er die Deutsche Volkspartei (DVP) gegründet, die das parlamentarische System zunächst ablehnte.

    • Stephan Balling
  3. Rentenmark. Gustav Stresemann führte als Reichskanzler am 15. November 1923 die Rentenmark ein. Durch diese Währungsreform fand die Hyperinflation endlich ein Ende. Eine Billion (!) der alten Papiermark war nun 1 Rentenmark. 12 Nullen wurden somit gestrichen. Vor allem aber war die neue Währung wieder gedeckt.

  4. Ein harter Währungsschnitt war zugleich Voraussetzung für die nach dem Ende des Ruhrkampfs von Reichskanzler Gustav Stresemann anvisierten Verhandlungen mit den Siegermächten des Ersten Weltkriegs über die deutschen Reparationen. Mit der Errichtung einer Deutschen Rentenbank leitete die Reichsregierung Mitte Oktober 1923 die Rückkehr zu ...

  5. Gustav Ernst Stresemann (* 10. Mai 1878 in Berlin; † 3. Oktober 1929 ebenda) war ein deutscher Politiker und Staatsmann der Weimarer Republik, der 1923 Reichskanzler und danach bis zu seinem Tod Reichsminister des Auswärtigen war.

  6. Gustav Stresemann war während der Weimarer Republik Reichskanzler und Außenminister. Er beendete 1923 den passiven Widerstand im von Franzosen besetzten Ruhrgebiet und führte die Rentenmark ein, wodurch die Inflation beendet wurde.

  7. Am 15.11.1923 wurde die Rentenmark eingeführt und damit die Stabilisierung der Währung eingeleitet. In der Außenpolitik schlug STRESEMANN einen zielstrebigen Kurs ein; 1924 Annahme des Dawes-Plans (Regelung der deutschen Reparationszahlungen) und 1925 des Locarno-Vertrages (u. a. Garantie der deutschen Westgrenzen).