Yahoo Suche Web Suche

  1. amazon.de wurde im letzten Monat von mehr als 1.000.000 Nutzern besucht

    Bei uns finden Sie zahlreiche Produkte von namhaften Herstellern auf Lager. Wähle aus unserer Auswahl an Büchern aus der Kategorie Politik & Geschichte.

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Die Grundnorm ist demnach eine transzendentallogische Voraussetzung. Davon ausgehend wird eine Rechtsordnung dann als die Gesamtheit der Normen definiert, die sich auf eine Grundnorm zurückführen lässt. In der 1. Auflage der „Reinen Rechtslehre“ (1934) hat Kelsen seine Grundnorm als „Hypothese“ aufgefasst. In der 2 ...

  2. 3. Okt. 2023 · Auflage 1960, S. 201. Für Hans Kelsen ist Recht eine Zwangsordnung. Sie hat mit Natur oder Moral nichts zu schaffen, erschöpft sich in Rechtsnormen, also Verboten und Befugnissen, sowie...

  3. 2.1 Überblick. 2.2 Rechtstheorie. 2.3 Soziologie. 2.4 Demokratietheorie. 2.5 Staatsrecht. 2.6 Völkerrecht. 3 Ehrungen und Forschung. 3.1 Auszeichnungen (Auszug) 3.2 Hans Kelsen-Institut und Hans-Kelsen-Forschungsstelle. 4 Schriften (Auswahl) 5 Literatur. 6 Weblinks. 7 Einzelnachweise. Leben.

  4. Hans Kelsen wurde am 11.10.1881 als Erstes von vier Kindern in Prag geboren und wuchs nach der Übersiedlung der Familie (1883) in Wien auf.2 Er stammte aus einer jüdischen Familie. Sein Vater be­ saß eine kleine Lampenfabrik. Bereits als Gymnasiast befasste sich Kelsen mit den philosophischen Schrif­ ten Platons, Artistoteles ...

  5. en.wikipedia.org › wiki › Basic_normBasic norm - Wikipedia

    ' Basic norm ' (German: Grundnorm) is a concept in the Pure Theory of Law created by Hans Kelsen, a jurist and legal philosopher. Kelsen used this word to denote the basic norm, order, or rule that forms an underlying basis for a legal system.

  6. Nach Auffassung von Hans Kelsen stellt die Lehre von der Grundnorm eine erkenntnistheoretische 1 Einsicht dar. „Nur unter der Voraussetzung der Grundnorm“, so Kelsen , „kann das empirische Material, das sich der rechtlichen Deutung darbietet, als Recht, das heißt als ein System von Rechtsnormen gedeutet werden“ 2 .

  7. www.jusprofi.at › legal-lexikon › grundnormGrundnorm - JusProfi

    Grundnorm. Die Grundnorm ist eine rechtstheoretische Annahme. Sie wurde von Hans Kelsen geprägt. Sie ist ein Zentralbegriff der von ihm geprägten Reinen Rechtslehre. Sie existiert um eine Geltung der höchsten positiven Norm, also der Verfassung, gedanklich durch die Fiktion einer weiteren Sollenskategorie zu begründen.