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  1. Der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt (vollständige Bezeichnung: Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken) oder nach den Unterzeichnern Molotow-Ribbentrop-Pakt genannt, ist auch als Hitler-Stalin-Pakt bekannt.

  2. Der Nichtangriffspakt, den das Deutsche Reich und die Sowjetunion Ende August 1939 schlossen, spielte eine große Rolle für den Beginn des Zweiten Weltkrieges: Er ebnete den Weg zum deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939. Der sowjetische Außenminister Wjatscheslaw Molotow (sitzend, rechts) bei der Unterzeichnung des Deutsch ...

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  3. 14. März 2021 · Hitler-Stalin-Pakt. Am 24. August 1939 kam es überraschenderweise zu einem Nichtangriffspakt zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion. Beide Vertragspartner verpflichteten sich darin zu gegenseitiger Neutralität in einem Kriegsfall.

  4. Der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt 1939. Nach monatelangen Geheimgesprächen unterschrieben in Anwesenheit Josef Stalins in der Nacht vom 23. auf den 24. August 1939 der deutsche Außenminister Joachim von Ribbentrop und der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare und Kommissar für Äußeres Wjatscheslaw M. Molotow in Moskau den als ...

  5. Der Hitler-Stalin-Pakt war ein Nichtangriffspakt zwischen Nazi-Deutschland und der Sowjetunion. Nach monatelangen Gesprächen wurde der Pakt in der Nacht des 24. August 1939 vom deutschen Außenminister Ribbentrop und dem sowjetischen Kommissar für Äußeres Molotow in Moskau unterschrieben.

  6. Hitler-Stalin-Pakt und die Folgen. Durch den Nichtangriffspakt konnte Hitler den Angriff auf Polen planen, ohne zu befürchten, dass er gegen die Sowjetunion um Polen kämpfen musste. Somit war die direkte Folge des Hitler-Stalin-Pakts der deutsche Einmarsch in Polen am 1. September 1939.

  7. Der deutsch-sowjetische Nichtangriffsvertrag mit geheimem Zusatzprotokoll. Ribbentrop und Stalin. Die deutsche Reichsregierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, geleitet von dem Wunsche, die Sache des Friedens zwischen Deutschland und der UdSSR zu festigen, und ausgehend von den grundlegenden Bestimmungen des ...