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  1. 17. Mai 2024 · Wann stelle ich den Antrag auf Zulassung zum Anerkennungsjahr? Der Antrag sollte frühzeitig, am besten ca. vier Wochen vor Beginn des Anerkennungsjahres gestellt werden. Das Praxisreferat muss Ihre Voraussetzungen und die Anerkennung Ihrer Praxisstelle prüfen. Vor dieser Zulassung kann das Anerkennungsjahr nicht beginnen.

  2. Das Anerkennungsjahr an der Hochschule Darmstadt im Fachbereich GS Studiengang Soziale Arbeit wird postgradual, also nach bestandenem Hochschulabschluss, absol-viert. Die SiA sind keine Studierenden mehr, sondern Arbeitnehmer_innen. Wie finde ich eine Stelle für das Anerkennungsjahr?

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  3. Der Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) ist zulassungsbeschränkt (NC). Als Zulassungsvoraussetzung gelten unter anderem diese Abschlüsse: Eine detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO).

  4. Die Anerkennungssatzung der h_da regelt dabei die formale Seite von Anerkennungen und Anrechnungen. Wenn Sie überlegen, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Kontaktperson Ihres Studiengangs in Verbindung. Prüfungsausschussvorsitzende.

  5. Mit dem bestandenen Kolloquium ist das Anerkennungsjahr erfolgreich abgeschlossen, der/die Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in erhält die Urkunde über die staatliche Anerkennung. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 60,00 € (bei außerhessischen Abschlüssen 100,00 €) sollte spätestens.

  6. Dem Antrag zur staatlichen Anerkennung sind beizufügen: Nachweis des Hochschulabschlusses in einem Studiengang der Sozialen Arbeit gem. § 2 Abs. 1 des Sozialberufean-erkennungsgesetzes und des erfolgreich durchgeführten Kolloquiums entsprechend § 15 dieser Satzung. § 3 Anerkennungsurkunde.